Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.01.2025
Sonstiges
28.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.11.2024
Sonstiges
28.11.2024
Sonstiges
07.01.2021
Eröffnungen
29.04.2015
Sicherungsmaßnahmen
01.07.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
05.07.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
09.07.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
22.07.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010
20.06.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010
21.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
09.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2008
11.06.2008 Jahresabschluss zum 30. Juni 2007